Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für viele unserer Kunden sind wir als Auftragsverarbeiter tätig. Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Bislang war dieses Dokument Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt.
Als Service für unsere Kunden können Sie sich unseren AV-Vertrag hier herunterladen.
AV-Vertrag herunterladen (am PC ausfüllbare PDF-Datei)
AV-Vertrag herunterladen (PDF-Datei)
Schicken Sie bitte zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verträge an:
BPS Software GmbH & Co. KG
Ignatz-Wiemeler-Str. 22
49477 Ibbenbüren
Sie erhalten dann in Kürze Ihre Ausfertigung von uns unterschrieben zurück.
Nach Artikel 15 DSGVO haben Kunden in der Tat ein entsprechendes Auskunftsrecht:
"Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten [...]"
Für diese Zwecke stellen wir Ihnen einen Report zur Verfügung, mit dem Sie in der Lage sind, die entsprechenden Kundendaten zu extrahieren und auszudrucken. Die hierfür notwendigen Installationsschritte erklären wir Ihnen hier.