Allgemeine Vertrags- und Servicebedingungen für upmesh-Services von bps software
1. Präambel
1.1. Die bps software GmbH & Co.KG (nachfolgend bps genannt) mit Sitz in der Ignatz-Wiemeler-Straße 22 in 49477 Ibbenbüren, stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden eine cloud-basierte IT-Anwendung upmesh ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
1.2. bps ist berechtigt, den Inhalt dieser Vertragsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von bps für den Kunden zumutbar ist. Bps wird den Kunden schriftlich (per E-Mail) mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten über Vertragsänderungen unterrichten. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. bps verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
2. Grundlage der Leistungserbringung
2.1. bps beauftrag die upmesh UG (haftungsbeschränkt), Ignatz-Wiemeler-Straße 22, 49477 Ibbenbüren als Nachunternehmerin zur Sicherstellung der mit diesen Vertragsbedingungen zugesicherten Leistungsstandards. Die digitalen Dienste der upmesh UG werden im Folgenden upmesh-Services genannt. Dienstleistungen wie Schulungen, Beratung und Support werden durch bps selbst erbracht, können im Einzelfall aber auch durch Mitarbeiter von upmesh erbracht werden.
2.2. bps kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Bps wird den Kunden schriftlich (per E-Mail) über nachträgliche Vertragsübernahmen unterrichten. Dem Kunden steht im Falle einer nachträglichen Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag ohne Berücksichtigung einer ggfls. vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes (lt. Vertrag) zu kündigen.
3. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
3.1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch bps zustande.
3.2. Wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.3. Wird der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert er sich jeweils automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit (max. 12 Monate), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien zum Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird.
3.4. Das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für bps insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr für die upmesh-Services mit mindestens 60 Tagen im Verzug ist.
3.5. Im Falle einer durch bps ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist bps berechtigt, die vereinbarten Entgelte einzufordern, die der Kunde bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen. Der Nachweis eines nicht oder nicht in dieser Höhe für bps entstandenen Schadens obliegt dem Kunden.
3.6. Die fristgerechte Kündigung einer der Vertragsparteien zum Ende des
Abrechnungszeitraumes ist abhängig von der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vertragslaufzeit:
| Laufzeit | Kündigungsfrist |
| 6 Monate | 1 Monat zum Monatsende |
| 12 Monate | 2 Monate zum Monatsende |
| 24 Monate | 3 Monate zum Monatsende |
| Unbefristet | 3 Monate zum Monatsende |
Die Kündigung ist schriftlich bei bps einzureichen
4. Vergütung
4.1. Die vom Kunden zu zahlende einmalige und/oder monatliche Vergütung
(Nutzungsgebühren) ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang. Dieser geht aus der Auftragsbestätigung von bps hervor.
4.2. Die Zahlungspflicht beginnt am Tag der Übermittlung der Zugangsdaten bps an den Kunden (Liefertermin).
4.3. Die Berechnung und Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühren erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, für jeweils einen Monat im Voraus per SEPA-Lastschrift. bps darf zu Vertragsbeginn den angefangenen ersten Monat sowie einen Folgemonat im Voraus abrechnen.
Sofern der Vertrag einmalige Vergütungen beinhaltet, werden diese nach Lieferung bzw. Leistungserbringen berechnet.
4.4. bps ist berechtigt, die vereinbarten monatlichen Nutzungsgebühren maximal einmal je
Vertragsjahr zu erhöhen. Bps wird den Kunden mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten der
Erhöhung schriftlich (per E-Mail) darüber unterrichten. Die Erhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung vom Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. bps verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die möglichen Folgen eines Widerspruchs hinzuweisen.
4.5. Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist bps berechtigt, den
Zugang zu den upmesh-Services bis zur Begleichung der offenen Forderungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die laufenden Entgelte aus dem geschlossenen Vertrag weiter zu zahlen.
4.6. Gegen Forderungen von bps kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4.7. Gerät bps mit ihren Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bps eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
5. Änderungen des Vertragsumfanges
5.1. Vereinbaren bps und der Kunde schriftlich (per E-Mail) eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges, wird diese, wenn nicht anders vereinbart, automatisch in den laufenden Vertrag integriert.
5.2. Die Zahlungspflicht für eine Erweiterung des Leistungsumfanges entsteht mit dem Tag der Bereitstellung (Lieferdatum).
5.3. Bei einer Verringerung des vereinbarten Leistungsumfanges (Teilkündigung) gelten die Fristen gem. Abschnitt 3.
6. Leistungen der bps software GmbH & Co.KG (bps)
6.1. Der zwischen Kunde und bps vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. den Auftragsbestätigungen, die nach Auftragserteilung durch den Kunden von bps ausgestellt wird.
6.2. Bps stellt durch ihre gebundenen Nachunternehmer (gem. Absatz 2.1) die jeweiligen notwendigen Infrastrukturen sowie deren serverseitige Anbindung an das Internet zur Verfügung. Schnittstelle für die Leistungserbringung der upmesh-Services sind die Dienste innerhalb des Rechenzentrums des jeweiligen Nachunternehmers oder sofern für das jeweilige Produkt eine dedizierte App angeboten wird, ebendiese App.
6.3. Für die Nutzung der upmesh-Services ist unabhängig vom gewählten Endgerät sowie unabhängig der Offline-First-Funktionalität eine Breitband-Internetanbindung zwingend erforderlich, da die Offline-Funktionalität nur dafür bestimmt ist, die Funktionsfähigkeit der mobilen App vorübergehend ohne Internetanbindung zu gewährleisten. Die breitbandige Anbindung des Kunden sowie der Endgeräte an das Internet, die Aufrechterhaltung der
Netzverbindung sowie die Beschaffenheit, Bereitstellung und Geeignetheit der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist ausschließlich Sache des Kunden und außerhalb der Leistungspflichten von bps sowie deren Nachunternehmer.
6.4. Die upmesh-Services sind im Jahresmittel zu mindestens 99%, bezogen auf das Vertragsjahr, verfügbar.
6.5. Als Ausfallzeiten, betreffend die Verfügbarkeit gemäß vorgehender Ziffer, gelten nicht:
- Ausfallzeiten, die durch den Kunden oder von ihm verwendete Software oder vom Kunden falsch installierte Software verursacht sind
- Ausfallzeiten, verursacht durch Hersteller von Software in der eingesetzten Infrastruktur
- Ausfallzeiten durch vom Kunden eingeschleuste Schadcodes, z.B. infizierte Software oder Daten
- Ausfallzeiten, deren Gründe außerhalb des Einflussbereichs von bps und deren Nachunternehmer liegen, zum Beispiel externe DNS-Probleme
- Angriffe auf Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, kriegerische Ereignisse)
- Ausfallzeiten wegen planmäßiger Wartungsarbeiten; über planmäßige Wartungsarbeiten wird der Kunde vorab informiert
6.6. Die im Auftrag der bps gebundenen Nachunternehmer führen an ihren Systemen (Hard- und
Software) zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität sowie der
Interoperabilität der Dienste und zur Aufrechterhaltung des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch, die nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden. Hierdurch kann es zu partiellen oder vollständigen Leistungseinschränkungen kommen. Bps wird die Kunden über Art, Ausmaß sowie Dauer der Beeinträchtigung unterrichten, sofern dies
möglich ist. Einschränkungen dieser Art sind keine Ausfallzeiten im Sinne dieser Vertragsbedingungen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde teilt bps mit dem Vertragsabschluss Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines verantwortlichen Ansprechpartners mit. Alternativ kann auch ein entsprechendes E-Mail-Funktionspostfach benannt werden. Der Kunde wird den angegebenen Kommunikationsweg regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten von bps, bzw. deren Nachunternehmer, diesen Vertrag betreffend, überwachen.
7.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern sowie Kommunikationsmitteln zur Nutzung der upmesh-Services technisch geeignet ist. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass die
Inanspruchnahme der upmesh-Services durch von ihm autorisierte Personen erfolgt, die mit der
Bedienung vertraut sind. Die Konfiguration des IT- Systems des Kunden, insbesondere die Anpassung an die upmesh-Services einschließlich geeigneter Soft- und Hardware erfolgt durch den Kunden auf dessen eigene Kosten.
7.3. Wird die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der upmesh-Services durch einen Kunden – bewusst oder unbewusst – gefährdet oder bestehen Anhaltspunkte hierfür, dass eine Gefährdung bevorstehen könnte, so ist bps berechtigt, den Zugang des Kunden zu den upmesh- Services einzuschränken oder zu sperren. Die Sperrung bzw. Einschränkung des Zugangs aus den vorgehenden Gründen stellt keine Ausfallzeit im Sinne dieser Vertragsbedingungen dar.
7.4. Dem Kunden ist es untersagt, über upmesh-Services Spam-Mails zu versenden, Denial-Of-Service-Attacken (DOS) oder jegliche andere Arten von Attacken gegen andere Systeme auszuführen. Der Kunde stellt sicher, dass auch Dritten die Vornahme solcher Handlungen mittels des Zugangs zu den upmesh-Services untersagt wird.
7.5. Dem Kunden ist es untersagt, die upmesh-Services missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist insb., wenn der Kunde gesetzlichen Regelungen zuwiderhandelt, insb. Leistungen oder Informationen anbietet, die gegen strafrechtliche Bestimmungen, insb. des Jugendschutzes verstoßen, zensiert oder gewaltverherrlichend sind. Der Kunde beachtet Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte Dritter und unterlässt jedwede Verletzung. Dies gilt auch hinsichtlich Persönlichkeitsrechten Dritter. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass auch keine Dritten über den ihm gewährten Zugang in der vorgehend beschriebenen Art handeln können. Wird bps durch Dritte wegen der vorgehend beschriebenen Verhaltensweisen des Kunden in Anspruch genommen, so stellt der Kunde bps von einer solchen Inanspruchnahme frei.
7.6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Onlinezugang bzw. das ihm eingeräumte Recht auf Zugang zu den upmesh-Services umfassend geschützt wird, insbesondere sind Passwörter für den Zugang zu den Diensten streng geheim zu halten sind. Der Kunde ist verpflichtet, bps unverzüglich darüber zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte im Besitz des Passworts sind. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Anlass zur Sorge haben muss, dass unbefugte Dritte sich Zugang zu seiner Hard- und Software verschafft haben oder dies versuchen.
7.7. Verwenden Dritte ein Passwort des Kunden, das diesem zur Identifizierung seiner Person gegenüber der bps oder upmesh-Services zur Abgabe vertragsrelevanter Erklärung dient, so ist der Kunde zur Vergütung hierauf basierender Leistungen bps, die diese gegenüber dem Dritten erbringt, verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern den Kunden nachweislich kein Verschulden, betreffend den Verlust/Missbrauch der Passwörter, trifft.
7.8. Der Kunde darf die upmesh-Services nicht ohne vorherige Zustimmung von bps Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
8. Leistungsinhalt der upmesh-Services
8.1. Die für upmesh-Services bereitgestellten Server stehen ausschließlich im Geltungsbereich der europäischen DSGVO. Soweit möglich, werden Serverstandorte in Deutschland bevorzugt. Derzeit
werden die upmesh-Services bei dem Provider Hetzner Online GmbH in 97710 Gunzenhausen gehostet. Bps und upmesh behalten sich einen Wechsel der Provider vor, jedoch stets unter der Voraussetzung, dass auch neue Provider ihren Sitz im Geltungsbereich der europäischen DSGVO haben und die Server in der EU, möglichst in Deutschland stehen.
Bei einem Wechsel des Providers erfolgt grundsätzlich eine entsprechende Information an die Kunden.
8.2. Die Nutzung der upmesh-Services erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und zu eigenen Zwecken. Für die von bps bzw. upmesh UG gestellten Softwareprodukte ergibt sich die Lizensierung aus den geschlossenen Verträgen gem. der Auftragsbestätigung(en) bzw. (Teil-) Kündigungen.
8.3. Bei Nutzung der bereitgestellten, mobilen App (für Android oder iOS) für die Nutzung der upmesh-Services obliegt es dem Kunden, dafür zu sorgen, dass bereitgestellte Updates für die App installiert werden.
8.4. Die mobile Anwendung von upmesh läuft auf PC/Notebooks in aktuellen Browsern der Marken Safari, Google Chrome oder Microsoft Edge. Als native App ist upmesh für aktuelle, mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) verfügbar.
Ob Ihr Endgerät kompatible ist, können Sie über den Apple Playstore oder über Google Play überprüfen.
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.upmesh
https://apps.apple.com/us/app/upmesh–baudokumentation/id1475092940
9. Support, SLA, Vergütung zusätzlicher Leistungen
9.1. Bps erbringt für die upmesh-Services den Support gemäß der zwischen Kunde und bps getroffenen Vereinbarung.
9.2. Bps richtet während ihrer Betriebszeit (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einen First-Level-Support ein, der mit fachlich qualifizierten Mitarbeitern besetzt ist. Außerhalb der Betriebszeiten der upmesh besteht keine Rufbereitschaft. Über den First-Level-Support hinausgehende Anfragen kann upmesh an seine Nachunternehmer weiterleiten.
9.3. Der Support ist telefonisch und/oder über ein Onlineportal zu den unter 9.2. genannten Zeiten erreichbar. Die Beantwortung einer Anfrage erfolgt in der Regel am selben Arbeitstag. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine erste Rückmeldung erst am folgenden Arbeitstag erfolgt.
9.4. In sehr dringenden Fällen (upmesh-Services nicht erreichbar, produktionskritischer Fehler, alle Nutzer betroffen, wichtige Funktionen in den upmesh-Services stark beeinträchtigt) kann der Support über die Rufzentrale von bps unter 0545159333 erreicht werden. Der nächste freie Supportmitarbeiter wird sich umgehend mit der Problemlösung befassen.
9.5. Nimmt der Kunde Leistungen der bps in Anspruch, sind diese grundsätzlich kostenpflichtig, wenn sie nicht ausdrücklicher Vertragsbestandteil bzw. lt. AGB in dem Softwarepflegevertrag enthalten sind. Es gelten die jeweiligen Vergütungssätze der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Auf Wunsch erhält der Kunde vor Erbringung der Leistungen einen Kostenvoranschlag.
10. Dienstleistungen / Schulung
10.1. Dienstleistungen sind Beratung, Konzeption, Einweisung (Schulung), Installation, Customizing und Softwareentwicklung und werden entweder im Firmensitz von bps in Ibbenbüren oder beim Kunden vor Ort durchgeführt. Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet, dabei werden die unter 10.3 aufgeführten Tages- bzw. Stundensätze angewendet. Auf Wunsch erstellt Bps vor der Durchführung eine Kostenschätzung. Sollte sich herausstellen, dass während der Durchführung die geschätzten Kosten überschritten werden, wird Bps dem Kunden dies direkt bei Bekanntwerden mitteilen.
Bei Dienstleistungen, die nicht im Firmensitz von bps durchgeführt werden, fallen zusätzlich Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer und Kosten für Spesen pro Tag, nach den unten aufgeführten Sätzen, an. Die gefahrenen Kilometer ergeben sich dabei aus dem Hin- und Rückweg zwischen dem Firmensitz von bps in Ibbenbüren und dem Ort, an dem die Dienstleistung erbracht werden soll.
Bei mehrtägigen Schulungen oder Beratungsgesprächen (o. ä) trägt der Kunde anfallende Übernachtungskosten. Diese werden nach Aufwand berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Schulungen durch qualifizierte, externe Partnerfirmen durchführen zu lassen.
10.2. Bps empfiehlt seinen Kunden, Schulungen als effektives Mittel einzusetzen, um Anwender zügig an die neuen Programme heranzuführen und Ihnen Sicherheit im Umgang mit diesen zu vermitteln. Dadurch kommt neue Software schneller effizient zum Einsatz. Die empfohlene Schulungsdauer ist variabel, da sie sich nach der Anzahl der bestellten Zusatzmodule, dem geplanten Einsatzzweck sowie der zu schulende Mitarbeiter richtet. Generell sollte jeder Mitarbeiter im Rahmen seines Aufgabenbereiches an mindestens einem Schulungstag teilgenommen haben. An Gruppenschulungen sollten nur in vorher abgestimmten Ausnahmefällen mehr als 8 Teilnehmer anwesend sein. Auf Anfrage erstellt Bps für den Kunden ein auf die Anforderungen abgestimmtes Schulungskonzept. Wiederholte Anfragen beim Anwendersupport, die mit dem Ziel erfolgen, etwaige Schulungen zu einzusparen, werden von den Supportmitarbeitern bei bps zurückgewiesen.
10.3. Inhalt unserer Schulungen / Einweisungen sind ausschließlich die Vermittlung und Erklärung der Programmbedienung und Programminhalte. Fachbezogene Inhalte, die eine entsprechende fachliche Ausbildung voraussetzen, können und dürfen nicht vermittelt werden. Dieses Wissen setzen wir als gegeben voraus.
10.4. Dienstleistungen gem. 10.1. wird bps gegenüber dem Kunden nach Erbringung nach den folgenden Sätzen abrechen:
| 1 Tag Schulung / Einweisung (Tagespauschale, bis zu 7 Stunden) | 1.280,00 € |
| je angefangene Stunde zusätzlich | 160,00 € |
| Fahrkosten je km (Kilometergeld inkl. Zeitvergütung für An-/Abreise) ab Ibbenbüren | 1,30 € |
| Spesen pro angefangener Tag | 30,00 € |
| Übernachtungskosten | nach Aufwand |
| Online-Dienstleistungen (mind. ½ Stunde, bis zu 4 Stunden); je ½ Stunde | 80,00 € |
| Online-Schulungspauschale (max. 4 Stunden) | 640,00 € |
| Tagessatz für in individuelles Firmenseminar in Ibbenbüren (bis zu 7 Stunden) inkl. Bereitstellung von Geräten und Verpflegung (Mittagessen, Getränke) für bis zu 8 Teilnehmern | 1.490,00 € |
| Jede/r weitere Teilnehmer/in an einem individuellen Firmenseminar (bis max. 12 Teilnehmer) | 59,00 € |
| Individuelles Halbtagesseminar in Ibbenbüren (bis zu 4 Stunden) inkl. Bereitstellung von Geräten und Getränken für bis zu 8 Teilnehmern | 740,00 € |
| Jede/r weitere Teilnehmerin an einem Halbtagesseminar (bis max. 12 Teilnehmer) | 30,00 € |
Die Anfahrt- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Seminarteilnehmers. Konditionen gültig für Kunden mit laufendem Wartungsvertrag.
10.5. In Ausnahmefällen und unter Vorbehalt kann vereinbart werden, dass Dienstleistungen außerhalb unserer Geschäftszeiten durchgeführt werden. In diesen Fällen erlauben wir uns, folgende, zeitlich gestaffelten Zuschläge auf unsere normalen Stundensätze zu erheben:
- Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie Sonn- und Feiertage: 100%
- Montag bis Freitag zwischen 17 und 22 Uhr: 25%
- Samstags von 6 bis 22 Uhr: 50%
10.6. Bps wird Termine für Dienstleistungen per E-Mail bestätigen. Die Bestätigung durch die E-Mail entspricht einer Auftragsbestätigung. Bei kurzfristiger Stornierung des Termins durch den Kunden behält bps sich das Recht vor, entsprechende Stornokosten zu berechnen. Die entsprechenden Konditionen stehen in der Bestätigungs-E-Mail.
11. Haftung, Minderung
11.1. Ist in Folge eines Mangels, der durch bps oder einer der Nachunternehmer zu vertreten ist, im Bereich der upmesh-Services die vertraglich vereinbarte oder – nachrangig – die in diesen Vertragsbedingungen definierte Mindestverfügbarkeit (abzgl. der genannten Ausnahmen gem.
Absatz 6.5, oder bei Missachtung von Wartungsempfehlungen) unterschritten, so steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu. Dieses Minderungsrecht kann jedoch nur auf die Bereitstellungskosten der upmesh-Services angewendet werden.
11.2. Macht der Kunde sein Minderungsrecht geltend, so erfolgt die Berechnung der Minderung gemäß vorgehender Ziff. 1 dieses Abschnittes anhand des Maßes der Unterschreitung der Verfügbarkeit/Jahr.
11.3. Die Haftung der bps wegen eigener Pflichtverletzungen bzw. ihr zuzurechnender
Pflichtverletzungen durch Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen ist bei Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der bps, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-
/Verrichtungsgehilfen beschränkt. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet bps auch für ihr zuzurechnende einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.
12. Datensicherheit, Datenschutz
12.1. Die Kommunikation zwischen den Endgeräten des Kunden und den upmesh-Services erfolgt mit Hilfe der verschlüsselten HTTPS-Protokolls. Dennoch weist bps den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Schutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
12.2. Bps erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
12.3. Die Nutzung der upmesh-Services erfordern keine Eingabe von schützenswerten, persönlichen Daten. Sofern der Kunde personenbezogene Daten innerhalb der upmesh-Services verarbeitet, stellt der Kunde sicher, dass die Verarbeitung übereinstimmend mit den Regeln der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) erfolgen.
12.4. Unsere jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen können unter https://www.bpssoftware.de/datenschutz/ abgerufen werden.
13. Schlussbestimmung
13.1. Unsere Angebote und Aufträge basieren auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung kann hier abgerufen werden:
13.2. An unsere Angebote halten wir uns, sofern nicht anders angegeben, 6 Wochen gebunden.
13.3 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen, frühere mündliche Abreden werden mit dem Zustandekommen des schriftlichen Vertrages durch die Auftragsbestätigung aufgehoben.
13.4. Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung und Berechnung mit dem ersten
Schulungstermin ca. 2 Monate nach Beauftragung, spätestens jedoch 3 Monate nach Beauftragung. Wird ein abweichender Liefertermin vereinbart, wird mit der Lieferung berechnet, spätestens jedoch 1 Monat nach Ablauf des Liefertermines. Die bestellten Dienstleistungen (Beratung, Schulungen, Customzing etc.) sind innerhalb von 24 Monaten nach Bestellung abzunehmen. Sollte die Abnahme in dem genannten Zeitraum nicht erfolgen, behalten wir uns vor, die offenen Dienstleistungen zu berechnen und in ein Guthaben zu wandeln.
13.5. Die Rechnungen sind nach Erhalt rein netto innerhalb 10 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die monatliche Berechnung der monatlichen Nutzungsgebühren per SEPA-Lastschriftverfahren. Das SEPA-Mandat senden wir Ihnen nach Auftragseingang.
14. Gerichtsstand, Nebenabreden
14.1. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UNKaufrechtes.
14.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Ibbenbüren als Gerichtsstand.
14.3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

